Jede an die Fondation Thorens gerichtete Anfrage wird vom Stiftungsrat behandelt und schriftlich beantwortet. Muss ein Gesuch abgelehnt werden, wird dies in der Antwort kurz begründet. Bestehen Unklarheiten über die künstlerische Tätigkeit oder über die geltend gemachte Notlage, so holt der Stiftungsrat weitere Informationen ein, wobei selbstverständlich alle Anfragen mit absoluter Diskretion behandelt werden.

Wesentlich ist, dass der Gesuchsteller sich über eine ernsthafte künstlerische Tätigkeit von einiger Dauer ausweist und das Vorliegen einer unverschuldeten Notlage glaubhaft macht. Wie bei jeder anderen freien Stiftung besteht kein Rechtsanspruch auf Stiftungsleistungen, wobei der Stiftungsrat aber bemüht ist, jede nach den Kriterien des Stiftungszweckes berechtigte Anfrage positiv zu behandeln.

Spenden und Zuwendungen können auf das Konto der Fondation Thorens bei UBS AG Basel, IBAN CH31 0023 3233 1041 1254 0 einbezahlt werden. Die Fondation Thorens nimmt jeden Beitrag gern entgegen und dankt allen Gönnern für ihre wertvolle Unterstützung bei der Erfüllung des Stiftungszwecks.